Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig für La Max Ost und West
1. Allgemeine Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen werden vom Käufer als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit uns
anerkannt. Die Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner binden uns nicht
Abweichungen von unseren Bedingungen oder sonstige Nebenabreden müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich festgehalten und von uns bestätigt sein.
Sind einzelne Punkte dieser Allgemeinen Verkaufe und Lieferungsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bedingungen trotzdem verbindlich.
Eigene AGB des Bestellers gelten nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2. Konsumentenschutzgesetz
Wir schließen Verträge grundsätzlich nur mit Unternehmern ab. Sollte im Ausnahmefall unser
Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein, ist er verpflichtet
uns dies mitzuteilen, andernfalls er uns schadenersatzpflichtig wird. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für Geschäftsabschlüsse mit Verbrauchern nur insoweit, als sie nicht gegen die zwingenden Bestimmungen des ersten Hauptstückes des Konsumentenschutzgesetzes verstoßen.
3.Baustellenkoordination
Eine etwaige erforderliche Planungs-und Baustellenkoordination nach dem Bauarbeiterkoordinationsgesetz wird durch den Besteller beigestellt.
4.Betriebsanlagengenehigung
Es liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Bestellers zu prüfen, ob geplante
Änderungen/Neuerrichtung der Betriebsanlage dem Arbeitnehmerschutzgesetz entspricht, behördlich
zu genehmigen ist und bewilligt werden kann.
5. Auftrags- Lieferumfang
Unsere Angebote sind freibleibend, gelten in Euro und beinhalten keine Umsatzsteuer/
Mehrwertsteuer. Lieferverträge (Kauf- u. Werkverträge) werden erst rechtswirksam, wenn wir eine
schriftliche Auftragsbestätigung ausfertigen, oder die Ware ausliefern oder die Faktura übersenden.
Unsere Auftragsbestätigung gilt von Kunden als anerkannt, sofern nicht innerhalb von drei Tagen ab
Zustellung schriftlich Widerspruch erhoben wird. Alle dem Kunden ausgefolgten Unterlagen wie z.B.
Offerte, Zeichnungen, Kataloge usw. sind und bleiben unser geistiges Eigentum und genießen den
hierfür bestehenden gesetzlichen Schutz. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und
müssen über unser Verlangen oder wenn der Auftrag nicht erteilt wird unverzüglich an uns
zurückgegeben werden. Wir behalten uns Abweichungen von den übersandten Abbildungen, unseren
Listen und den von uns hergestellten Zeichnungen vor, da laufend Verbesserungen getroffen werden.
Diese Verbesserungen bedingen Veränderungen in der Ausführung, in den Maßen und Gewichten.
Ebenso behalten wir uns Abweichungen in der Art des verwendeten Materials und in der Lackierung
vor. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für Farbabweichungen innerhalb einer Bestellung und bei
Nachbestellungen.
6. Preise
Sämtliche von uns wo immer genannten oder vereinbarten Preise beinhalten keine
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich „handelsüblich verpackt, ab Lager
Haitzendorf (La Max Ost) & Telfs (La Max West) ohne Montage“. Die vereinbarten Preise gründen sich auf die Kostenlageim Zeitpunkt der
Auftragserteilung. Liegen zwischen dem Datum der Auftragserteilung und dem der Auslieferung mehr
als drei Monate, dann werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet. Fremdprodukte
die der Kunden beigestellt, bleiben der Planung grundsätzlich unberücksichtigt. Sollen auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden Fremdprodukte in die Planung einfließen, werden zwanzig % der
marktüblichen Bruttopreise als Planungspauschale verrechnet. Der Kunde stellt uns in diesem Fall
alle notwendigen Angabe unverzüglich zur Verfügung; für deren Richtigkeit in unsrer Planung
übernehmen wir keine Haftung. Für Kleinaufträge bis zum Nettowert von €300 müssen wir einen
Bearbeitungsaufschlag von € 30 netto plus Frachtkosten erheben.
7. Lieferzeit
Die in unserer Auftragsbestätigung genannten Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Eingang der
vereinbarten Anzahlung, des unterfertigten Auftrages, und der Auftragsbestätigung, weiters der
zuletzt bei uns eintreffenden Unterlagen, die für die Fertigung notwendig sind, insbesondere Raumbzw. Teile-Maße, Angaben über Dekor und Bezugsfarben. Die in unsrer Auftragsbestätigung
gestellten Lieferdaten stellen den Abgangstag der Ware bei uns dar, sofern keine anderen
Vereinbarungen getroffen wurden. Die angegebenen Lieferfristen gelten unter Vorbehalt der
pünktlichen Lieferung von Seiten unserer Vorlieferanten. Bei Fristüberschreitung gilt eine Nachfrist
von vier Wochen als vereinbart.
Höhere Gewalt, Streiks, Materialmängel und sonstige Hindernisse verlängern um die Dauer der
Störung die vereinbarte Lieferzeit. Entschädigungs- und / oder Schadenersatzansprüche des
Bestellern aufgrund verspäteter Lieferung sind in allen Fällen ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer
uns gesetzten Nachfrist. Gerät unser Kunde auch ohne sein Verschulden mit der Abnahme des
Liefergegenstandes in Verzug, steht uns das Recht zu, nach einer Verzugsdauer zu verlangen.
Darüber hinaus sind wir in einem derartigen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unterem
Kunden die Differenz zwischen dem Auftragswert und dem Verwertungserlöses des
Liefergegenstandes in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat uns in diesem Fall zusätzlich auch die
Vorleistung zu vergüten, welche wir zwecke Vorbereitung der Vertragserfüllung erbracht haben
(Planungsaufwendungen, Reisespesen, Materialbeschaffung, Arbeitsaufwendungen und dgl.). Diese
Vorleistungen können von uns wahlweise mit 30% des Auftragswertes pauschaliert werden, ohne
dass wir einen besonderen Nachweis zu erbringen haben. Von uns produzierte Sonderanfertigungen
sind neben dem Pauschalbetrag, jedoch abzüglich Montage- und Auslieferungskosten, voll zu
vergüten.
8. Versand, Gefahrenübergang und Montage
Der Versand erfolgt ab dem Verlassen des Produktions- bzw. Lagergeländes, auch bei
Frankolieferungen, auf Gefahr unseres Kunden. Transportschäden sind, wegen eventueller
Regresssmöglichkeiten, bei Übernahme zu beanstanden. Die Lieferungen sind sofort bei Eintreffen
seitens unseres Kunden in verschließbaren und trockenen Räumen aufzubewahren. Für
angenommene Sendungen übernimmt der Empfänger die volle Verantwortung; insbesondere obliegt
ihm die Haftung für unseren Lieferung sofort nach der Ankunft in Bezug auf Elementarschäden und
Diebstahl. Sind im Zuge der Montage Verbindungen mit Objekten unseres Kunden (z.B.:
Befestigungen am Mauerwerk durch Anbohren oder Einstemmen) vorzunehmen, ist dieser verpflichtet,
vor Inangriffnahme dar unserer Monteure auf gefahrenträchtige Stellen hinzuweisen, insbesondere ist
der genaue Verlauf von Strom-, Wasser- und sonstigen Leitungssystemen bekanntzugeben. Die
Aufstellung (Montage) der von uns gelieferten Einrichtung wird gesondert berechnet. Für Montagen,
die über Veranlassung des Kunden außerhalb der normalen Arbeitszeit unserer Monteure
durchzuführen sind, berechnen wir die anfallenden Lohnzuschläge.
Kann aus Veranlassung des Käufers die Montage nicht unmittelbar nach der Lieferung durchgeführt
werden, so werden Mehrkosten separat in Rechnung gestellt. Der Käufer ist verpflichtet dafür Sorge
zu tragen, dass die Montage ohne Verzögerung durchgeführt werden kann. Insbesonders müssen alle
Arbeiten anderer Handwerker im Geschäftslokal abgeschlossen sein. Für Verzögerung der Montage
durch Behinderung der Monteure werden separat Kosten verrechnet. Die Montage und der Anschluss
von Elektrogeräten aller Art, sowie von Beleuchtung sowie Waschanlagen darf nur durch einen hinzu
befugten Professionisten vorgenommen werden.
9. Gewährleistung
Wir übernehmen für unsere Lieferungen eine Gewährleistung auf die Dauer eines halben Jahres wie
folgt Die Gewährleistungsfrist beginnt vom Tag der Lieferung an zu laufen, bei abschnittsweiser
Lieferung hingegen von dem Tag an, an welchem der Lieferabschnitt ausgeliefert ist Unsere Kunden
sind bei Abnahme verpflichtet, unsere Leistungen und Lieferungen sofort und ordnungsgemäß zu
überprüfen. Erkennbare Mängel sind sofort schriftlich, spätestens innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen,
sonst verlieren Sie Ihren Gewährleistungsanspruch. Über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus
wird auch für nicht erkennbare Mängel, die durch Aufstellen der Einrichtungsgegenstände in feuchten
Räumen entstanden sind, nicht Haftung übernommen. Der firmeneigene Kundendienst, der mit der
Begutachtung der Ware beauftragt ist, entscheidet ob die defekten Bauteile repariert oder dazu ab
Werk geliefert werden. Bei Artikeln die nicht mehr vertrieben werden, wird der defekte Artikel gegen
einen vergleichbaren ersetzt. Die Entscheidung welcher Artikel als vergleichbarer Ersatz betrachtet
wird, unterliegt dem ausschließlichen und unanfechtbar dem Urteil von la max salondesign. In der
Gewährleistung sind in keinem Fall die Lohnkosten und eventuelle Schäden des Käufers enthalten.
Fordert der Kunde eine Serviceleistung für Ware, die nicht der Garantieleistung unterliegt, wird la max
salondesign dem Kunden sämtliche Kosten und den Aufwand für Ersatzteile, Arbeitsstunden,
Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung, die für den Kundendienst notwendig sind, in Rechnung
stellen. Für die Montage wird vorausgesetzt, dass der Käufer einen ebenen und ausreichend
tragfähigen Fußboden und ebenso belastbare Wände zur Verfügung stellt. Die zulässige
Höchstbelastung bei gleichmäßig verteilter Bordbelastung der Wandregale ist vom Käufer in der
Firmenzentrale Riedenthal (La Max Ost) & Telfs (La Max West) zu erfragen. Wird keine Anfrage sowie und schriftliche Freigabe erteilt,
übernehmen wir keine Gewährleitung für auftretende Mängel. Wir sind zur Mängelbeseitigung nur
verpflichtet, wenn der Käufer die ihm obliegenden Verpflichtungen, insbesondere vereinbarten
Zahlungsbedingungen erfüllt. Ein Recht zur Zurückbehaltung steht dem Käufer nicht zu. Sie können
keine Forderungen (aller Art) geltend machen. Zur Vornahme der Mängelbeseitigung hat der Käufer
einen angemessenen Zeitraum und Gelegenheit zu gewähren; verweigert er diese, so sind wir von der
Verpflichtung zur Mangelbeseitigung befreit. Ist der Liefergegenstand von uns zu montieren, ist unser
Kunde verpflichtet, die bei ihm eintreffenden Produkte vor der Montage auf allfällige Mängel (z.B.:
Beschaffenheit der Oberfläche, Farbe und dergleichen) zu überprüfen, stellt er Mängel fest, hat er
dies unseren Monteuren mitzuteilen, damit nicht mit der Montage begonnen wird. Verstößt unser
Kunde gegen diese Verpflichtung, verliert er in diesem Umfang seinen Gewährleistungsanspruch.
Von der Gewährleistung sind ausgeschlossen:
Spiegel- und Glaslieferungen, die Verträglichkeit der von uns verwendeten Materialen mit anderen
Teilen und Eigenschaften des von uns einzurichtenden Raumes, wie z.B. fremde
Einrichtungsgegenstände, Lichtfarben, Heizung und dergleichen.
-Verformung und Rissebildungen verwendeter Massivhölzer sowie die Funktion des
Liefergegenstandes und die Tauglichkeit des hierbei verwendeten Materials,
wenn die Konstruktion vom Kunden oder seines Bevollmächtigten (z.B.: Architekt) erstellt worden ist.
– die Gleichartigkeit der Farbtöne und Oberflächen- bzw. Furnierstruktur der einzelnen
Liefergegenstände.
10. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des gegen uns aus oder im Zusammenhang mit dem Liefervertrag,
insbesondere auch mit den Montagearbeiten, bestehen nur dann, wenn uns der Kunde grobe
Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Beweislast, dass wir vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zu vertreten haben obliegt dem Kunden. Sie sind überdies auf in unmittelbarer Erfüllung
unserer vertraglichen Pflichten entstanden Schaden begrenzt.
Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die Kostender reinen Schadensbehebung, nicht
aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Sie verjähren- sofern nicht früher eine Verjährung
eintrifft – spätestens drei Jahre nach erfolgter Lieferung.
Eine von uns mitgelieferte Sperrvorrichtung für Pulte, Schränke und Vitrinen stellt keine Einbruchsund Diebstahlsicherung dar, sodass diesbezügliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind. Eine allfällige Einbruchs- und Diebstahlsicherung ist daher stets vom Kunden selbst auf eigene Gefahr und Kosten zu besorgen.
11. Zahlungsbedingungen
Mangels anders lautender Vereinbarungen gilt für die Zahlung: 35 % des Auftragswertes als
Anzahlung bei Auftragseiteilung, 35 % als Teilzahlung vor Lieferung, den Restbetrag innerhalb von
acht Tagen ab Rechnungsdatum netto. Wird eine Zahlungssicherstellung durch Bankgarantie
vereinbart, ist der Besteller verpflichtet mangels anders lautender Vereinbarung spätestens vor
Beginn der Bemusterung eine unwiderrufliche für den Auftragnehmer kosten-und spesenfreie
Bankgarantie einer österreichischen Bank mit einer Laufzeit von 12 Monaten in der Gesamthöhe des
Kaufpreises vorzulegen, nach deren Inhalt sich die Bank unwiderruflich verpflichtet, den
Gesamtbetrag auf die erste Anforderung hin, entsprechend der umseitig ausdrücklich vereinbarten
Zahlungsbedingungen an Reinhard Mayer (La Max Ost) & Andreas Larcher (La Max West) zur Auszahlung zu bringen. Die Zahlung ist nach Erhalt der
schriftlichen Aufforderung binnen
acht Tagen zu leisten. Unsere Fachberater und Monteure sind zum Inkasso nicht berechtigt, es sei
denn, dass sie eine besondere schriftliche Inkassovollmacht von uns vorweisen. Wechsel oder
Schecks gelten erst mit der Einlösung durch den Kunden als Zahlung. Hier anfallende Zinsen und
Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins sind wir,
ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, berechtigt ab dem Fälligkeitstag bankübliche
Zinsen, mindestens jedoch in der Höhe von vier % über der jeweiligen Wechsel- Rate der österr.
Nationalbank zu verrechnen. Alle, auch vorprozesssualen, Mahn- und Inkassospesen sind vom
Kunden zu tragen. Ist während der Vertragsdauer die Kreditfähigkeit des Käufers nicht mehr gegeben
oder erfolgt die Zahlung fälliger Rechnungen bzw. vereinbarten Raten nicht termingemäß, gilt
Terminverlust als vereinbart. Das Rücktrittsrecht von laufenden Verträgen bleibt vorenthalten.
12. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Forderung, einschließlich
etwa entstehender Zinsen und Kosten, sowie bis zur Einlösung der gegebenen Wechsel und Schecks
durch den Kunden, bei Verbindlichkeiten aus mehreren Lieferungen bis zur Tilgung der
Gesamtforderung, unser Eigentum.
Solange unsere Gesamtforderung noch nicht getilgt ist, darf unsere Ware nur mit unserer
Genehmigung weiterverkauft werden. Unsere Ware darf vom Käufer nicht verpfändet werden.
Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die gegen Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren unverzüglich mitzuteilen. Bei Nichterfüllung des Kunden erteilt er uns seine Zustimmung, dass
unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Klagsführung von uns aus der Gewahrsame des
Kunden entfernt wird. Der Kunde gestattet dem gemäß unseren Beauftragten das Betreten der
Räume, in denen sich unsere Ware befindet, um diese sicherzustellen bzw. abzutransportieren. Die
Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
13. Retourware
Die Einrichtungsteile werden kundenbezogen gefertigt und sind keine Lagerware. Bestellte und
gelieferte Ware kann deshalb nicht retour genommen werden. Wird Retourware erwünscht, erfolgt
dies gegen Verrechnung der Rückhol-und Entsorgungskosten. Eine Vergütung der Retourware ist
ausgeschlossen.
14, Verpackungsmaterial
Das Verpackungsmaterial unserer Einrichtungsteile wird durch den Besteller entsorgt.
15. Schutzrecht
Alle Zeichnungen, Abänderungen, Kostenvoranschläge usw. sind unser geistigen Eigentum. Sie
genießen den vollen Schutz und dürfen Dritten auch nach Abschluss um Erfüllung des Liefervertrages
nur mit unserer Einwilligung zugängig gemacht werden.
16. Werbung. Fotos
Es gilt als vereinbart, dass von uns eingerichtete Objekte in unserer Werbung (Referenzlisten,
Prospekte, Presseveröffentlichungen etc.) verwendet werden dürfen. Der Kunde räumt uns
insbesondere das Recht ein, Fotoaufnahmen von eingerichteten Objekten auf unsere Kosten zu
machen und dabei uns, bzw. den von uns Beauftragten jegliche Unterstützung angedeihen zu lassen.
Ein Entschädigungsanspruch des Kunden entsteht für diese Unterstützung nicht.
Alle angeführten Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Punkte
in vollem Umfang wirksam.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist Korneuburg (La Max Ost) & Innsbruck (La Max West).